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Eine schlimme Vorstellung: über Jahre als Komapatient vor sich hindämmern. Niemand befasst sich gern damit. Doch genau deshalb kommt es immer wieder dazu, dass Patienten, die sich nicht mehr mitteilen können, gegen ihren Willen behandelt werden. Eine Patientenverfügung kann das verhindern. Denn ab jetzt sind die Ärzte an die Patientenverfügung gebunden.

 

 Die Patientenverfügung als PDF-Datei zum Downloaden

 

Der Gesetzgeber legt seit 2009 fest:
Nur schriftliche Patientenverfügungen haben Gültigkeit.
Der Wille des Betroffenen gilt – unabhängig von Art und Stadium der Krankheit.
Inhalte in den Patientenverfügungen, die auf eine verbotene Tötung ausgelegt sind, sind unwirksam.
Gerichte schreiten nur noch im Streitfall ein: Bestehen Zweifel am Willen des Patienten, braucht der Betreuer bei schwerwiegenden Entscheidungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Eine Patientenverfügung muss gut formuliert sein, damit Ärzte und Pflegepersonal genau wissen, was sie tun und lassen müssen. Unsauber verfasst, kann eine Patientenverfügung sogar in Frage gestellt werden. Tipp: Beratung vom Hausarzt und dessen Unterschrift auf der Verfügung.

Mehr Hilfe gibt dazu die Broschüre „Patientenverfügung“ vom Justiz-Bundesministerium, die Sie unter www.bmj.bund.de finden. Es gibt aber auch vorgefertigte Formulare zum Ankreuzen. So können Sie schnell vorsorgen…